Teilungs- oder Zwangsversteigerung: Wir verhindern den Verlust Ihrer Immobilie oder erzwingen die Auflösung der Gemeinschaft. Strategische Vertretung für Eigentümer, Erben und Bieter.
Wenn Banken vollstrecken oder Miteigentümer streiten, gelten die gnadenlosen Regeln des ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz). Fehler sind hier oft irreversibel.
Wir prüfen sofortige Rechtsmittel (z.B. § 765a ZPO – Vollstreckungsschutz), Einstellungsanträge (§ 180 ZVG) und blockieren den Zugriff der Gegenseite. Handeln Sie, bevor der Termin festgesetzt ist.
Einstellung des Verfahrens wegen Sittenwidrigkeit oder Härtefall (§ 765a ZPO). Wir gewinnen Zeit für Verhandlungen mit Gläubigern.
Sie wollen aus einer Erbengemeinschaft raus? Wir treiben das Verfahren voran, verhindern Verzögerungstaktiken und sorgen für einen schnellen Erlös.
Wir vertreten Sie im Termin. Mit gezielten Geboten verhindern wir Schnäppchenjäger oder sichern Ihnen den Zuschlag günstig.

Wir sind keine Makler. Wir sind Prozessanwälte. Wir kennen die Rechtspfleger der Amtsgerichte und die Taktiken der Kreditinstitute. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.