Haben Sie einen Schlussbescheid oder Rückforderungsbescheid erhalten? Die Behörden fordern tausende Euro Corona-Soforthilfe zurück. Viele Bescheide sind rechtswidrig. Wir legen Widerspruch ein und klagen vor dem Verwaltungsgericht.
Die Rückforderungen basieren oft auf schwammigen Förderrichtlinien. Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Freistaat bzw. Bund. Fristen wahren!
Droht durch die Rückzahlung die Insolvenz? Wir stellen Anträge auf Erlass der Forderung aus Billigkeitsgründen (Existenzgefährdung).
Wenn die Rückzahlung unvermeidbar ist: Wir verhandeln langfristige Ratenzahlungen oder Stundungen, um Ihre Liquidität zu sichern.
Viele Unternehmer erhielten im Jahr 2020 Soforthilfen. Jetzt prüfen die Bewilligungsstellen (z.B. Landesbank, Bezirksregierungen) die Verwendungsnachweise. Das Problem: Die Bedingungen wurden nachträglich geändert.
Ein pauschaler Rückforderungsbescheid ist oft angreifbar. War es ein Liquiditätsengpass oder Umsatzrückgang? Wir prüfen Ihren Schlussbescheid auf formelle Fehler und vertreten Sie im Widerspruchsverfahren und vor dem Verwaltungsgericht.