SICHERHEIT.

BEIM KAUF.

Der Immobilienkauf ist oft die größte Investition des Lebens. Wir prüfen Notarverträge, entdecken Fallstricke im Bauträgerrecht und setzen Mängelansprüche knallhart durch.

DER NOTAR SCHÜTZT NICHT VOR FALSCHEN ANGABEN.

Viele Käufer wiegen sich beim Notartermin in falscher Sicherheit. Doch der Notar prüft nicht, ob die Wohnfläche stimmt oder der Keller trocken ist. Er beurkundet nur.

Wenn Sie nach dem Kauf feststellen, dass Sie getäuscht wurden (z.B. falsche Wohnfläche, versteckte Mängel), ist der Gewährleistungsausschluss oft hinfällig. Wir beweisen Arglist und holen Ihr Geld zurück – oder machen den Kauf rückgängig.

NOTARVERTRAG & PRÜFUNG

Der Notar ist neutral, wir sind parteiisch. Wir prüfen Ihren Kaufvertrag oder Bauträgervertrag detailliert auf rechtliche Fallen, bevor Sie unterschreiben.

FALSCHE WOHNFLÄCHE

Ist die Wohnung kleiner als im Exposé angegeben? Abweichungen bei der Quadratmeterzahl sind der häufigste Grund für massive Kaufpreisminderungen. Wir rechnen nach.

ARGLIST & RÜCKTRITT

Wurden Mängel oder Asbest verschwiegen? Wir fechten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Ziel: Komplette Rückabwicklung des Kaufs und Schadenersatz.

Immobilienrecht ist Kampf um Werte. Wir führen komplexe Beweisverfahren (selbstständiges Beweisverfahren) und Prozesse gegen Verkäufer und Bauträger. Präzise und unnachgiebig.

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